Pressemitteilung: 2,9 Millionen Euro Hochbauförderung für Aschaffenburg und angrenzende Gemeinden

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Wie Staatsminister der Finanzen, Albert Füracker, MdL, seinen Landtagskollegen, Staatsminister Prof. Winfried Bausback und Judith Gerlach, mitteilt, entfällt auf Aschaffenburg und angrenzende Gemeinden eine Fördersumme von 2.914.000 €. Im Rahmen der Zuweisungen nach Art. 10 FAG (Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern) werden kommunale Hochbaumaßnahmen im Bayerischen Haushaltsjahr 2018 gefördert.

Dabei erhält die Stadt Aschaffenburg erhebliche Mittel zur Generalsanierung des Kronberg-Gymnasiums (2,1 Mio. €), zum Umbau der Erthalschule zur Kindertageseinrichtung (100.000 €), zur Errichtung der Kinderkrippe Mozartschule (100.000 €) und für Umbaumaßnahmen für die Barrierefreiheit in der Schiller-Grundschule (50.000 €). Dem Markt Goldbach kommen Mittel in Höhe von 100.000 € als Baukostenzuschuss zur Erweiterung der Kindertageseinrichtung St. Christophorus zu, sowie zum Neubau der Krippe im Ortsteil Unterafferbach mit 54.000 €. Der Markt Großostheim erhält für Umbaumaßnahmen an der Grundschule, Ortsteil Wenigumstadt, zur Sicherung des Brandschutzes, Mittel in Höhe von 10.000 €. Weitere 200.000 € erhält die Gemeinde Johannesberg zum Neubau des Hortes. Ebenso erhält die Gemeinde Stockstadt für den Neubau der Krippe 200.000 €.

Bausback: „Mit den erheblichen Mitteln kann der Sanierungsstau an den Aschaffenburger Schulen abgefedert, und die Weichen für eine gute frühkindliche Betreuung gestellt werden.“ „Gerade der dringend benötigte Ausbau von Kindertageseinrichtungen kann durch die Hochbauförderung für unsere Region vorangetrieben werden“, freut sich Gerlach.

Der Freistaat unterstützt seine Kommunen mit erheblichen finanziellen Mitteln aus dem kommunalen Finanzausgleich. Im Jahr 2018 erreicht der kommunale Finanzausgleich ein Rekordvolumen von insgesamt über 9,5 Mrd. €. Mit den verfügbaren Mitteln kann der von den Kommunen für dieses Jahr angemeldete Bedarf erneut vollumfänglich gedeckt werden kann. Rund 92 Prozent des gemeldeten Fördermittelbedarfs im Schulbaubereich bzw. rund 75 Prozent des Bedarfs für Kindertageseinrichtungen können mit Ausgabemitteln, die bauzeitbegleitend zur Auszahlung gelangen können, bedient werden.