Pressemitteilung: Schulgeldfreiheit in den Heilberufen kommt-Bayern geht bis zum Doppelhaushalt 2019/2020 in Vorleistung

Bildquelle: rawpixel pixabay

Wie die Landtagsabgeordneten Prof. Winfried Bausback, Staatsminister a.D., und Judith Gerlach, Staatsministerin, mitteilen, kommt die Schulgeldfreiheit in den Heilberufen wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Um eine echte Schulgeldfreiheit zu ermöglichen, wird für das Jahr 2019 eine Summe von 9,4 Millionen Euro und für das Jahr 2020 9,6 Millionen Euro vom Freistaat bereitgestellt.

 

„Die hohen Ausbildungskosten sind oft ein Hemmnis um einen Beruf in den Heilberufen zu ergreifen. Dabei ist unsere Gesellschaft immer mehr auf Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Masseure, medizinische Bademeister und Podologen angewiesen“, so Bausback. Aus diesem Grund hat die CSU sichergestellt, dass im Koalitionsvertrag der Bundesregierung die Abschaffung des Schulgeldes für Gesundheitsfachberufe festgelegt wird. „Leider fehlt aktuell noch eine bundesrechtliche Regelung. Der Freistaat wird deshalb ab Mitte Mai bis dahin in Vorleistung gehen“, so Bausback weiter.

 

Zahlreiche Bürgeranfragen und Gesprächsrunden mit privaten Berufsfachschulen haben gezeigt, dass bei den zusätzlichen freiwilligen Fördermitteln (Gesundheitsbonus) zur staatlichen Refinanzierung der Schulen nochmals nachgebessert werden muss. Da entgegen ursprünglicher Erwartungen und aufgrund sinkender Flüchtlingszahlen mit deutlich weniger Mitteln für die Beschulung von Asylbewerberkindern zu rechnen ist, können Mittel aus diesem Bereich für den Gesundheitsbonus umgeschichtet werden. Die neue Förderung kann rückwirkend zum Schulhalbjahr 2018/2019 ausbezahlt werden, sobald der neue Doppelhaushalt im Bayerischen Landtag verabschiedet wurde. Die Abwicklung findet direkt zwischen Schulen und dem Freistaat statt.