Pressemitteilung: Retterfreistellung für Fortbildungen

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Am 22. März hat das Plenum des Bayerischen Landtags in zweiter Lesung für die Ausweitung der Retterfreistellung gestimmt. Der Gesetzentwurf der CSU-Landtagsfraktion ermöglicht ehrenamtlichen Rettern die Freistellung vom Arbeitgeber für Fortbildungen. Der Ausfall wird dabei dem Arbeitgeber durch den Freistaat für vom Innenministerium anerkannte Fortbildungsveranstaltungen erstattet.

Bausback: „Die ehrenamtlichen Helfer und Retter sind ein wichtiger Pfeiler unserer Gesellschaft. Es ist unerlässlich, ihnen Fortbildungsmöglichkeiten zu eröffnen.“ Dabei die Interessen aller Beteiligter zu wahren stellt gerade Arbeitgeber und Ehrenamtliche vor schwierige Entscheidungen. Auf der einen Seite steht eine gute Ausbildung für die Retter, auf der anderen Seite müssen gerade kleine und mittelständische Firmen auf die zuverlässige Anwesenheit ihrer Mitarbeiter zählen können. „Mit der Umsetzung der Retterfreistellung in allen Bereichen und eine Freistellung für Fortbildungen mit Lohnausgleich wollen wir die Arbeit der Ehrenamtlichen deutlich erleichtern“ so Bausback.

Die neue Regelung im Rahmen des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes unterstützt ehrenamtliche Tätigkeiten, in denen eine Fortbildung ausnahmsweise nur währen der Arbeitszeit erfolgen kann. Dies kann aber auch nicht der Regelfall sein, da Arbeitsgeber auf die Zuverlässigkeit ihrer Angestellten zählen müssen und nicht davon abgeschreckt werden dürfen, ehrenamtliche Retter einzustellen.