Gesetzentwurf: Ehen von unter 16-Jährigen müssen null und nichtig sein!

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Durch die gewaltigen Flüchtlingsströme seit 2015 wurde unser Land nicht nur vor Herausforderungen im Zusammenhang mit der Registrierung und Unterbringung der eingereisten Flüchtlinge gestellt. Es geht um mehr: Die Menschen, die zu uns gekommen sind, stammen aus fremden Kulturkreisen mit teils fundamental anderen Vorstellungen von Staat und Gesellschaft, mit vollkommen anderen Grundwerten.

Da muss ganz klar sein: Die Zuwanderung darf sich nicht auf unseren Rechtsstaat auswirken; die Prinzipien unseres Rechtsstaats stehen nicht zur Debatte. Unser Recht muss hier klare Grenzen ziehen und Wertentscheidungen treffen. Ein gutes Beispiel dafür ist das Problem der sogenannten Kinderehen.

Dieses Problem schien in Deutschland eigentlich seit langer Zeit überwunden. Doch nun sind wir infolge des Flüchtlingszustroms vermehrt mit Fällen konfrontiert, wo sehr junge, minderjährige Mädchen mit ihren regelmäßig wesentlich älteren Ehemännern zu uns gekommen sind. Der Flüchtlingszustrom hat das Phänomen Kinderehe wieder auf unsere Tagesordnung gespült. Es fordert unseren Rechtsstaat heraus.

Doch  nun nähern wir uns bei der Lösung dieses Problems nach langer politischer Diskussion endlich dem Ziel –- insbesondere dank intensiver bayerischer Intervention in Berlin! Es liegt ein Gesetzentwurf auf dem Tisch, der demnächst im Bundeskabinett beraten wird und der Hand und Fuß hat. Er wird – so es dann hoffentlich Gesetz wird – den betroffenen Mädchen endlich den Schutz zukommen lassen, auf den sie einen Anspruch haben.

Wir erreichen mit diesem Gesetzentwurf das zentrale Ziel: Ehen von unter 16-Jährigen müssen null und nichtig sein! Nur wenn die Ehe nichtig ist, können wir die Mädchen wirksam schützen.

Darum geht es zuallererst: um das Wohl und den Schutz der betroffenen Mädchen und jungen Frauen. Es geht aber auch um das klare und unmissverständliche Signal, dass unsere Werte nicht zur Disposition stehen. Denn solche Ehen manifestieren ein Frauen- und Familienbild, das unseren Grundprinzipien des Schutzes des Kindeswohls, der Freiheit und der Gleichberechtigung diametral entgegenläuft.

Hier muss der Schutzauftrag des Staates klar Vorrang vor religiösen oder kulturellen Überzeugungen haben, die viele Zuwanderer aus ihrem Heimatland, aus ihrem Kulturkreis mitbringen.

Der Gesetzentwurf stellt einen Kompromiss dar, mit dem ich gut leben kann:

  • Das Ehefähigkeitsalter wird auf 18 Jahre angehoben.
  • Ehen von unter 16-Jährigen sind nichtig.
  • Ehen von 16- und 17-Jährigen sind aufhebbar.

Wenn der Entwurf das Bundeskabinett passiert, wird das parlamentarische Verfahren eingeleitet. Dabei kann es durchaus nochmal politisch kontrovers werden. Ich werde mich hier weiter einsetzen, bis wir wirklich an unserem erklärten Ziel sind: 14-jährige Mädchen gehen in die Schule und nicht vor den Traualtar! Der deutsche Rechtsstaat schützt die Kinder – und erteilt Kinderehen eine glasklare Absage!