Aschaffenburg und Umlandgemeinden erhalten 10,7 Millionen Euro aus kommunaler Hochbauförderung
Wie der Staatsminister für Finanzen, Albert Füracker, MdL, seinem Landtagskollegen, Prof. Winfried Bausback, MdL, Staatsminister a.D. mitteilt, gehen etwa 10,7 Millionen Euro an Fördergeldern aus der Kommunalen Hochbauförderung nach Art. 10 BayFAG an die Stadt Aschaffenburg und weitere Umlandgemeinden.
Die Stadt Aschaffenburg erhält hieraus gut 4,7 Millionen Euro. 1,43 Millionen Euro stehen für die Erweiterung und Umbau der Grünewald-Grundschule zur Verfügung. 1 Millionen Euro werden für die Generalsanierung und Erweiterung des Kronberg-Gymnasiums verwendet. Weitere 1,9 Millionen Euro sind für die Generalsanierung und Erweiterung der Schönberg-Mittelschule mit der Generalsanierung der Sport- und Schwimmhalle zugedacht. Der Neubau der Kindertageseinrichtung in der Ottostraße wird mit 300.000 Euro unterstützt. Für den Umbau der Kindertageseinrichtung Kunterbunt in der Paulusstraße stehen 122.000 Euro zur Verfügung.
Der Markt Großostheim erhält Mittel für mehrere Projekte: 300.000 Euro für den Neubau eines Kinderhorts an der Grundschule, 2.605.000 Euro für die Erweiterung und Generalsanierung der Grund- und Mittelschule mit Sporthalle, 300.000 Euro für den Neubau eines Kinderhorts an der Grundschule in Pflaumheim, 500.000 Euro für den Ersatzneubau der Kindertageseinrichtung in Ringheim, 1,75 Millionen Euro für die Generalsanierung und den Teilneubau der Grund- und Mittelschule am Dellweg und 200.000 Euro für den Umbau der Kindertageseinrichtung in Wenigumstadt. Weiter erhält die Gemeinde Johannesberg 25.000 Euro für den Ersatzneubau der Freisportanlagen der Grundschule. Die Gemeinde Stockstadt erhält 300.000 Euro für den Ersatzneubau der Kindertageseinrichtung. Dies ergibt in den Umlandgemeinden eine Förderzusage von 5,98 Millionen Euro.
Winfried Bausback betont: „Die Mittelzusagen für den Um- und Neubau von Bildungseinrichtungen ist ein klares Bekenntnis des Freistaats, dass Bildung, die wohl wichtigste Investition für unsere Zukunft ist. Es freut mich, dass unsere Region hiervon so stark profitiert.“
Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs unterstützt der Freistaat seine Kommunen bei Baumaßnahmen insbesondere an öffentlichen Schulen und Kindertageseinrichtungen mit projektbezogenen Zuweisungen nach Art. 10 BayFAG. Förderfähig sind die zuweisungsfähigen Ausgaben für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie General- und Teilsanierungen. Der Freistaat stellt für die Förderung kommunaler Hochbaumaßnahmen 2025 insgesamt rund 1,07 Mrd. € zur
Verfügung. Der Großteil des gemeldeten Fördermittelbedarfs wird mit Ausgabemitteln bedient. Der Rest wird über die im Staatshaushalt ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigungen abgedeckt, die eine Auszahlung bereits Anfang des nächsten Jahres ermöglichen. Die Bezirke, Landkreise, Städte und Gemeinden erhalten in diesem Jahr 11,98 Milliarden Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich. Das sind 5,3 % mehr als im Vorjahr.