Familienland Bayern
Traditionell stehen wir in Bayern für unsere Familien, Eltern und Kinder ein. Dies zeigt sich auch bei der Fortführung des bayerischen Familiengelds. Dieses ist unabhängig von Einkommen, Erwerbstätigkeit und Art der Betreuung. Damit wird den Eltern die Wahlfreiheit gelassen, welche Betreuung ihnen für ihre Kinder am besten erscheint.
Konkret bedeutet dies 250 Euro pro Monat und Kind für das erste und zweite Lebensjahr, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat. Hierfür sind in 2019 rund 748 Mio. Euro und in 2020 rund 772 Mio. Euro im Haushaltsentwurf vorgesehen.
Besonders wichtig ist der konsequente Ausbau einer qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung. Seit 2008 wurden 130.000 neue Betreuungsplätze für Kinder unter sechs Jahren geschaffen. Das aktuell vierte Sonderinvestitionsprogramm soll mit bayerischen Landesmitteln fortgesetzt werden bis insgesamt 42.000 Betreuungsplätze gefördert worden sind.
In einer Qualitätsoffensive sind unter Anderem Zulagen für pädagogisches Personal in Gebieten mit sehr hohen Lebenshaltungskosten sowie die Einrichtung von Kita-Bussen und die Anstellung von 2.000 Tagespflegepersonen geplant.
Zudem wird die finanzielle Entlastung der Eltern bei der Kinderbetreuung ausgeweitet. Schon heute werden Eltern während des letzten Kindergartenjahrs mit 100 Euro pro Monat und Kind unterstützt. Schrittweise werden die Eltern bei den Kosten für die Kinderbetreuung weiter entlastet: Ab dem 1.April gilt die finanzielle Entlastung von 100 Euro pro Monat und Kind nicht ausschließlich für das letzte Kindergartenjahr, sondern für die gesamte Kindergartenzeit.
Insgesamt waren im Gesamthaushalt der Freistaates Bayern im Jahr 2018 über 4 Milliarden Euro Familienleistungen über alle Altersstufen und Ressorts hinweg festgelegt. Dieser Betrag beinhaltet neben den oben genannten Leistungen zahlreiche weitere gesetzliche Leistungen, beispielsweise den Unterhaltsvorschuss für Einelternfamilien, sowie freiwillige Leistungen, wie die Förderung vielfältiger Beratungsangebote oder das Bayerische Baukindergeld Plus.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales und auf dessen Plattform „Familienland Bayern“.