Aschaffenburg und Umlandgemeinden erhalten knapp 13 Millionen Euro aus der kommunalen Hochbauförderung
Wie der Staatsminister für Finanzen, Albert Füracker, MdL, seinem Landtagskollegen, Prof. Winfried Bausback, MdL, Staatsminister a.D. mitteilt, gehen etwa 13 Millionen Euro an Fördergeldern aus der Kommunalen Hochbauförderung nach Art. 10 BayFAG an die Stadt Aschaffenburg und weitere Umlandgemeinden.
Die Stadt Aschaffenburg erhält hieraus 3,9 Millionen Euro. 1.915.000 Euro stehen dabei für die Generalsanierung des Kronberg-Gymnasiums zur Verfügung, 1.985.00 Euro werden für die Generalsanierung und Erweiterung der Schönberg-Mittelschule mit Sport- und Schwimmhalle bereitgestellt.
Der Landkreis Aschaffenburg erhält für die Generalsanierung und Erweiterung des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums in Aschaffenburg 2.463.00 Euro. Dem Markt Goldbach werden 500.000 Euro für die Errichtung eines Kinderhorts an der Grundschule und 1,25 Millionen Euro Erweiterung und Generalsanierung der Grund- und Mittelschule mit Sporthalle zur Verfügung gestellt. Der Markt Großostheim erhält Mittel für mehrere Projekte: 500.000 Euro für die Errichtung eines Kinderhorts an der Grundschule in Pflaumheim, 1 Million Euro für den Ersatzneubau der Kindertageseinrichtung in der Hasselstraße und 1.630.200 Euro für die Generalsanierung und Teilneubau der Grund- und Mittelschule Dellweg. Die Gemeinde Haibach wird mit 1 Million Euro für die Generalsanierung und Erweiterung der Kindertageseinrichtung bedacht und die Gemeinde Stockstadt erhält 700.000 Euro für den Ersatzneubau der Kindertageseinrichtung.
Insgesamt fließen damit 12.943.200 Euro nach Aschaffenburg und seine Umlandgemeinden.
„Kaum eine Investition ist so wichtig, wie die in die Bildungs- und Betreuungsangebote. Der über die vergangenen Jahre immer engere finanzielle Rahmen der Stadt und des Landkreises Aschaffenburg zeigt uns leider immer weitere Grenzen auf. Aus diesem Grund sind die starken Investitionen aus dem Freistaat so wichtig und greifen uns kraftvoll unter die Arme. Im Ländervergleich unterstützt Bayern seine Kommunen in vorbildlicher Weise.“, so Winfried Bausback.
Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs unterstützt der Freistaat seine Kommunen bei Baumaßnahmen insbesondere an öffentlichen Schulen und Kindertageseinrichtungen mit projektbezogenen Zuweisungen nach Art. 10 BayFAG. Förderfähig sind die zuweisungsfähigen Ausgaben für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie General- und Teilsanierungen. Der Freistaat stellt für die Förderung kommunaler Hochbaumaßnahmen 2026 insgesamt 1,37 Mrd. Euro zur Verfügung, davon 300 Mio. Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes. Mit den verfügbaren Mitteln kann der für dieses Jahr gemeldete Bedarf zum Großteil gedeckt werden. Die Auszahlung erfolgt in jährlichen Teilbeträgen. Die Zuweisungen hat das Bayerische Finanzministerium heute bekanntgegeben.

