Gute Neuigkeiten für bayerische Volksfeste: Traditionsfeste wie die „Kahler Kerb“ prägen unsere Heimat und dürfen im regionalen Veranstaltungskalender nicht fehlen
Die Zahl von Beschwerden und Klagen gegen traditionelle Volksfeste hat in den letzten Jahren immer mehr zugenommen. Diese Entwicklung bedroht die reiche und wertvolle Volksfestkultur in Bayern. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist die „Kahler Kerb“, die wegen einer Anwohnerklage dieses Jahr nicht stattfinden kann.
Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback betont die Bedeutung regionaler Volksfeste: „Traditionsreiche Veranstaltungen wie die Kahler Kerb oder auch das Münchner Oktoberfest sind tief in unser Heimat verwurzelt. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil der bayerischen Brauchtumspflege und damit geradezu identitätsstiftend für unseren Freistaat! Ich bin deshalb sehr froh, dass sich meine Bemühungen gelohnt haben und wir nun auf dem richtigen Weg sind: Der Bayerische Landtag hat sich über einen Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion der Sache angenommen und beschlossen, dass die in der Freizeitlärmrichtlinie enthaltenen Erleichterungen für traditionelle Volksfeste möglichst rasch umgesetzt werden. Damit in Zukunft keines unserer traditionellen Volksfeste mehr abgesagt werden muss, wenn es sich an die Bestimmungen hält!“
Das von Staatsministerin Ilse Aigner geführte Wirtschaftsministerium und das Innenministerium mit Staatsminister Joachim Herrmann an der Spitze werden nun in enger Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine Lösung erarbeiten. Konkret geht es um die vom Länderausschuss für Immissionsschutz beschlossene und erst vor Kurzem neu gefasste Freizeitlärmrichtlinie, die Erleichterungen bezüglich des Lärmschutzes insbesondere bei Volksfesten vorsieht und Lösungen mit Augenmaß möglich macht. So sind beispielsweise für seltene Veranstaltungen Einzelfallprüfungen sowie die Möglichkeit vorgesehen, die Nachtzeit um bis zu zwei Stunden nach hinten zu verschieben. Die beteiligten Ministerien werden nun Vollzugshinweise für die zuständigen Behörden vor Ort erarbeiten. Selbstverständlich wird man dabei die berechtigten Interessen der Anwohner ebenso im Blick behalten wie das klare Ziel, unsere bayerischen Volksfeste zu erhalten.