Bausback: 6,7 Millionen Euro für die Hochschule Aschaffenburg

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Mit Beschluss des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags vom 05. Juli, werden im Haushaltsplan 6.765.000 Euro für die 1. Teilbaumaßnahme an der Hochschule Aschaffenburg genehmigt. Das berichtet der Landtagsabgeordnete, Staatsminister Winfried Bausback. Gegenstand ist die Errichtung eines Parkhauses mit 445 Stellplätzen. Die gesamte Baumaßnahme umfasst darüber hinaus einen Neubau für den Technischen Dienst und das Rechenzentrum der Hochschule.

„Die Hochschule Aschaffenburg ist ein Erfolgsprojekt, das noch viel Potentiale birgt. Es ist wichtig, dass ihr Wachstum mit den richtigen Maßnahmen begleitet wird“, so Bausback. „Das Parkhaus trägt der gewachsenen Studentenzahl und dem zunehmenden Parkdruck der Hochschule Rechnung. Wichtig ist auch, dass damit der Weg für eine weitere bauliche Entwicklung auf dem Hochschulareal geöffnet wird.“ Bausback bedankt sich auch ausdrücklich für die gemeinsame Unterstützung des Projekts bei seinen Kollegen Peter Winter und Judith Gerlach.

Der Entwurf für das Parkhaus ging im April 2016 aus einem Architektenwettbewerb hervor. Dieser wurde aufgrund seines wirtschaftlichen und kompakten Flächenverbrauchs prämiert. In den Kosten enthalten sind auch Schallschutzmaßnahmen an Fassade und Decken, sowie Maßnahmen um einen Rückstau auf der öffentlichen Straße zu vermeiden. In der Planung ist auch eine Versorgung für 30 Elektrotankstellen.

Seit dem Abzug der amerikanischen Streitkräfte begann die Hochschule Aschaffenburg die Bestandsgebäude der ehemaligen Jägerkaserne zu übernehmen, sukzessive zu sanieren und mit Neubauten zu erweitern. Aufgrund einer stetig wachsenden Zahl an Studenten – aktuell mehr als 3.000 – kommt es zu einem Stellplatzdefizit. Darüber hinaus sind zwei weitere Neubauten in Planung, die einen zusätzlichen Stellplatznachweis auslösen, und die aktuell bestehende Stellplätze verdrängen. Aus diesem Grund wurde der Bau des Parkhauses in eine 1. Teilbaumaßnahme vorgezogen.

Bausback: 720.000 Euro für Großostheim aus dem „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2017“

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Wie der Innen- und Baustaatssekretär, Gerhard Eck, MdL, seinem Kabinettskollegen, Staatsminister Prof. Winfried Bausback, MdL, mitteilt, erhält Großostheim 720.000 € aus dem „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2017“. Gefördert wird damit die Sanierung des Benefiziatenhauses zum Bürgerhaus in Großostheim.

Insgesamt erhalten sechs Städte und Gemeinde in Unterfranken Mittel in Höhe von 4,4 Millionen Euro von Bund und Freistaat Bayern. Bausback: „Bereits seit einiger Zeit gibt es die Pläne zum Umbau des Benefiziatenhauses und der Bücherei am Marktplatz zum sozialen Bürgerzentrum. Diese Mittel tragen zum Erfolg dieses wichtigen Projektes bei!“

2017 stehen in Bayern für den Investitionspakt Soziale Integration im Quartier insgesamt rund 34,2 Millionen Euro zur Verfügung. Der neue Investitionspakt unterstützt Städte und Gemeinden bei der Aufwertung sozialer Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen wie Bürgerhäuser oder kommunale Bildungseinrichtungen. Damit soll allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglicht werden. Parallel zur Städtebauförderung hat das Bundesbauministerium den neuen Investitionspakt ‚Soziale Integration im Quartier‘ mit 200 Millionen Euro ausgestattet. Der Bund beteiligt sich mit 75 Prozent an den förderfähigen Kosten.

Bausback und Gerlach: Freistaat fördert Bildungsprojekt der Region mit 8.500 € aus Kulturfonds 2017

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Mit der heutigen Beschlussfassung im Haushaltsausschuss wurde der Vorschlag über die Förderung durch den Kulturfonds Bayern 2017 im Fachbereich Bildung einstimmig verabschiedet. Das berichten die Landtagsabgeordneten Staatsminister Winfried Bausback und Judith Gerlach aus dem Landtag.

Dabei fließen 8.500 Euro aus dem Kulturfonds nach Aschaffenburg. Gefördert wird das Tanzprojekt Prokofjews „Romeo und Julia“ und „Cinderella“. Projektträger ist der Philharmonische Verein Aschaffenburg e.V. Im Rahmen dieses Tanz-Projektes erhalten rund 30 Schülerinnen und Schüler aus der Stadt und dem Landkreis Aschaffenburg im Alter von 14 bis 18 Jahren die Möglichkeit, mit einer Tanzpädagogin Klassisches Ballett zu erlernen und im Rahmen einer Aufführung am 19.11.2017 im Stadttheater Aschaffenburg das Einstudierte gemeinsam mit einer Tanz-Compagnie des Litauischen National Balletts darzustellen. Durch das Projekt sollen die Teilnehmer klassische Musik kennenlernen, welche für sie durch den Ausdruckstanz erlebbar wird. Die Förderung von 8.500 Euro entspricht dabei etwa 36 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Bausback begrüßt die die Mittelzuwendung für die Region: „Die Förderung dieses Projektes ist nicht nur ein Zugewinn für das kulturelle Leben unserer Region, sondern ist auch ein großartiger Weg das klassische Ballett für junge Menschen interessant zu machen.“ Gerlach ergänzt: „In diesem Jahr gehen 522.000 Euro bayernweit an 21 Projekte im Bildungsbereich. Es freut mich sehr, dass Aschaffenburg darunter ist.“

Bausback und Gerlach: Wir rüsten unsere Feuerwehren für die Zukunft

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„Wir stellen jetzt die Weichen dafür, dass unsere Feuerwehren auch in Zukunft noch regen Zulauf haben“, erklärt Landtagsabgeordnete Judith Gerlach. Der Bayerische Landtag hat am Mittwoch wichtige Änderungen beim Bayerischen Feuerwehrgesetz beschlossen.

„Kernpunkt ist die Anhebung der bestehenden Altersgrenze für den Feuerwehrdienst von 63 auf 65 Jahre“, so Staatsminister Winfried Bausback. „Damit wollen wir das Einsatzkräftepotenzial für die Feuerwehren vor Ort sichern.“ Zu diesem Ziel gehört auch, dass bereits junge Kinder an die wichtige öffentliche Einrichtung Feuerwehr herangeführt werden können. Den Gemeinden wird daher die Möglichkeit eröffnet, auf freiwilliger Basis selbst die Nachwuchsarbeit ihrer Feuerwehr erheblich zu stärken und Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr in Form einer Kinderfeuerwehr an diese wichtige Aufgabe heranzuführen.

Neben vielen weiteren Punkten wird künftig auch die kommunale Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Feuerwehren erleichtert. Wie üblich waren dabei auch bei dieser Gesetzesänderung alle betroffenen Verbände eng ins Verfahren eingebunden. Die Änderung des Feuerwehrgesetzes trägt auch deutlich die Handschrift der CSU-Fraktion: „Zusätzlich zu den geplanten Erleichterungen war uns wichtig, dass die Wehren auch bei Übungen auf öffentlichen Straßen künftig die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen durch das Aufstellen von Verkehrszeichen treffen können. Das durfte bisher nur die zuständige Straßenverkehrsbehörde“, erläutert Judith Gerlach.

Bausback und Gerlach: Freistaat fördert Kulturprojekte der Region mit 50.500 € aus Kulturfonds 2017

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Mit der heutigen Beratung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst und dem Beschluss des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen im Bayerischen Landtag erhalten Aschaffenburger Kulturprojekte 50.500 Euro an Zuwendungen aus dem Kulturfonds. Das berichten die Landtagsabgeordneten Staatsminister Winfried Bausback und Judith Gerlach aus dem Landtag. Dabei wird die Stadt Aschaffenburg für die Produktion und Aufführung der Oper „Il Famace“ von Franz Xaver Sterkel mit 40.000 Euro gefördert. Der Verein der Musikfreunde Großostheim e.V. 1921 erhält für die Sanierung des Proberaums im alten Rathaus in Großostheim 10.500 Euro.

Bausback freut sich über die Mittelzuwendungen für die Region: „50.500 Euro sind ein spürbarer Impuls für das kulturelle Leben unserer Region.“ Heuer war es den Landtagsausschüssen möglich rund 5,9 Millionen Euro im Bereich Wissenschaft und Kunst an 139 Kulturprojekte in ganz Bayern aus dem Kulturfonds zu verteilen. „Dabei freut es uns besonders, dass die beantragten Projekte fast alle genehmigt werden konnten. Die Ablehnungsquote ist somit auf 2,1 Prozent gesunken. 2015 lag sie noch bei 10,1 Prozent“, berichtet Gerlach.

Mehr als die Hälfte der Mittel, nämlich 3,2 Millionen Euro, gehen dabei an nichtstaatlichen Museen im Land. Das Kirchnerhaus, das auf Vorschlag von Staatsminister Bausback kürzlich mit dem Heimatpreis ausgezeichnet wurde, konnte mit seinem Antrag leider nicht berücksichtigt werden, weil dazu nach den Förderrichtlinien eine eigenständige Sammlung nötig wäre. Bausback und Gerlach: „Das ist schade. Gerne werden wir die wichtige Arbeit des Kirchnerhauses auch in Zukunft weiter unterstützen.“

Je 36.000 Euro aus dem Bund-Länder-Städtebauförderprogramm für Aschaffenburg und Großostheim

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Wie Innen- und Baustaatssekretär, Gerhard Eck, MdL, seinem Kabinettskollegen, Staatsminister Prof. Winfried Bausback, MdL, mitteilt, erhalten Aschaffenburg und Großostheim jeweils 36.000 Euro aus dem Bund-Länder-Städtebauförderprogramm ‚Aktive Zentren‘. Insgesamt erhalten in Unterfranken 12 Gemeinden Mittel aus diesem Programm, mit einer Gesamtsumme von 5,6 Millionen Euro.

„Die Gelder kommen der Aufwertung der Innenstadt Aschaffenburgs und des historischen Zentrums Großostheims zu Gute“, so Staatsminister Bausback. Weiter stellt er fest: „Auch wenn unserer Region in diesem Jahr aus dem Fördertopf weniger erhält als andere Gemeinden und Städte, so wissen wir, dass – wenn es drauf ankommt – das Förderprogramm verlässlich unseren Bauvorhaben den Rücken stärkt.“

Bayernweit stehen im Zentrenprogramm 2017 insgesamt 112 bayerischen Gemeinden Fördermittel in Höhe von rund 32,3 Millionen Euro zur Verfügung. Zusammen mit den Investitionen der Gemeinden ergibt sich zur Bewältigung struktureller Herausforderungen in den zentralen Stadt- und Ortsbereichen ein Gesamtinvestitionsvolumen von rund 52,2 Millionen Euro. Deutschlandweit unterstützt der Bund Länder und Kommunen im laufenden Jahr mit Bundesfinanzhilfen zur Förderung des Städtebaus auf Rekordniveau von 990 Millionen Euro. Die Bundesmittel sind Teil der Förderung, die die Kommunen vom Land erhalten.

Hochbauförderung für angrenzende Gemeinden Aschaffenburgs mit 275.000 Euro

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Wie Staatsminister der Finanzen, Dr. Markus Söder, MdL, seinem Kabinettskollegen, Staatsminister Prof. Winfried Bausback, MdL, mitteilt, kommt auf Goldbach und Großostheim eine Fördersumme von 275.000 € zu. Im Rahmen der Zuweisungen nach Art. 10 FAG (Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern) werden kommunale Hochbaumaßnahmen im Bayerischen Haushaltsjahr 2017 gefördert.

Dabei erhält Goldbach Mittel in Höhe von 50.000 € für den Neubau der Krippe im Ortsteil Unterafferbach. Großostheim wird mit 67.000 € beim Anbau eines Hortes an der Astrid-Lindgren-Grundschule und mit 140.000 € bei den Umbaumaßnahmen an der Grundschule Großostheim zur Sicherung des Brandschutzes unterstützt. Beide Grundschulen liegen im Ortsteil Wenigumstadt. Bausback: „Es freut mich sehr, dass wir die Grundschulen und Früherziehungseinrichtungen mit diesen Mitteln ausstatten können. Damit ebnen wir unseren Kindern den Weg in eine gute Schullaufbahn.“

Der Freistaat unterstützt seine Kommunen mit erheblichen finanziellen Mitteln aus dem kommunalen Finanzausgleich. Im Jahr 2017 erreicht der kommunale Finanzausgleich ein neues Rekordniveau von insgesamt über 8,9 Mrd. €. Ein besonderer Schwerpunkt liegt heuer auf der Stärkung der kommunalen Investitionskraft beim Bau von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Rund 96% des gemeldeten Fördermittelbedarfs im Schulbaubereich bzw. rund 90 Prozent des Bedarfs für Kindertageseinrichtungen können bedient werden.

Himmelthal – Elsavaschule und Berufsbildungsstätte: ein Segen für die Region

Staatsminister Winfried Bausback, besuchte in Begleitung seines Landtagskollegen Berthold Rüth die „Himmelthaler Einrichtungen“ in Elsenfeld. Der Leiter der Förderschule, Dietmar Gärtner, stellte zunächst die Arbeit der Elsavaschule vor. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden hier besonders unterstützt und betreut. Dabei stehen die heilerzieherischen Ziele gleichberechtigt neben den schulischen Inhalten. Tagesstättenleiterin und Psychologin, Dr. Bettina Weinacker, wies darauf hin, dass dieses Konzept so in Unterfranken einmalig ist.

Staatsminister Bausback zeigte sich begeistert, nachdem kurz auch eine der sechs Klassen besucht werden konnte: „Sowohl von der freundlichen, wertschätzenden Atmosphäre als auch vom Engagement der Pädagogen und Lehrer ist dies eine für den Untermain unverzichtbare Einrichtung!“ Gärtner verwies darauf, dass die Zahl der Kinder mit einem entsprechenden Förderbedarf in den letzten Jahren zugenommen hat.

Unmittelbar neben der Schule liegt die Berufsbildungsstätte (BBS) Himmelthal, in der Jugendliche mit besonderem Förderbedarf auf eine berufliche Laufbahn vorbereitet werden. Der Einrichtungsleiter Marcus Vogt und sein Stellvertreter, Jörg Siegel, erläuterten das Konzept der Berufsbildung. Sie gaben auch einen Einblick in Schwierigkeiten, die auf dem Weg zu einer Eingliederung in das Berufsleben gemeinsam mit den Jugendlichen bewältigt werden.

Zur Förderung der Jugendlichen gehört auch eine Freizeitstrukturierung, die die Pädagogen in den Wohngruppen gemeinsam mit den Jugendlichen erarbeiten. In der Ausbildungswerkstatt für Holzverarbeitung diskutierten Bausback und Rüth dann auch mit einigen der in Himmelthal untergebrachten Jugendlichen, zu denen auch unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge gehören. Sowohl Rüth, wie auch Bausback zeigten sich nach der Diskussion beeindruckt von dem guten, gelebten Miteinander aller Jugendlichen in der Berufsbildungsstätte.

Der Vorsitzende des Kuratoriums Himmelthal, Johannes Halbig, wies auf den großen Einzugsbereich der Elsavaschule, deren Schüler aus Stadt und Landkreis Aschaffenburg, sowie Miltenberg kommen und der BBS deren Einzugsbereich sogar noch darüber hinaus geht, hin. Bei der anschließenden kurzen Führung in die sanierte Kirche gab er einen Einblick in die finanziellen Strukturen und Aufgaben des Trägers, zu denen auch der denkmalpflegerische Erhalt der Bausubstanz gehört.

Gesetzentwurf: Ehen von unter 16-Jährigen müssen null und nichtig sein!

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Durch die gewaltigen Flüchtlingsströme seit 2015 wurde unser Land nicht nur vor Herausforderungen im Zusammenhang mit der Registrierung und Unterbringung der eingereisten Flüchtlinge gestellt. Es geht um mehr: Die Menschen, die zu uns gekommen sind, stammen aus fremden Kulturkreisen mit teils fundamental anderen Vorstellungen von Staat und Gesellschaft, mit vollkommen anderen Grundwerten.

Da muss ganz klar sein: Die Zuwanderung darf sich nicht auf unseren Rechtsstaat auswirken; die Prinzipien unseres Rechtsstaats stehen nicht zur Debatte. Unser Recht muss hier klare Grenzen ziehen und Wertentscheidungen treffen. Ein gutes Beispiel dafür ist das Problem der sogenannten Kinderehen.

Dieses Problem schien in Deutschland eigentlich seit langer Zeit überwunden. Doch nun sind wir infolge des Flüchtlingszustroms vermehrt mit Fällen konfrontiert, wo sehr junge, minderjährige Mädchen mit ihren regelmäßig wesentlich älteren Ehemännern zu uns gekommen sind. Der Flüchtlingszustrom hat das Phänomen Kinderehe wieder auf unsere Tagesordnung gespült. Es fordert unseren Rechtsstaat heraus.

Doch  nun nähern wir uns bei der Lösung dieses Problems nach langer politischer Diskussion endlich dem Ziel –- insbesondere dank intensiver bayerischer Intervention in Berlin! Es liegt ein Gesetzentwurf auf dem Tisch, der demnächst im Bundeskabinett beraten wird und der Hand und Fuß hat. Er wird – so es dann hoffentlich Gesetz wird – den betroffenen Mädchen endlich den Schutz zukommen lassen, auf den sie einen Anspruch haben.

Wir erreichen mit diesem Gesetzentwurf das zentrale Ziel: Ehen von unter 16-Jährigen müssen null und nichtig sein! Nur wenn die Ehe nichtig ist, können wir die Mädchen wirksam schützen.

Darum geht es zuallererst: um das Wohl und den Schutz der betroffenen Mädchen und jungen Frauen. Es geht aber auch um das klare und unmissverständliche Signal, dass unsere Werte nicht zur Disposition stehen. Denn solche Ehen manifestieren ein Frauen- und Familienbild, das unseren Grundprinzipien des Schutzes des Kindeswohls, der Freiheit und der Gleichberechtigung diametral entgegenläuft.

Hier muss der Schutzauftrag des Staates klar Vorrang vor religiösen oder kulturellen Überzeugungen haben, die viele Zuwanderer aus ihrem Heimatland, aus ihrem Kulturkreis mitbringen.

Der Gesetzentwurf stellt einen Kompromiss dar, mit dem ich gut leben kann:

  • Das Ehefähigkeitsalter wird auf 18 Jahre angehoben.
  • Ehen von unter 16-Jährigen sind nichtig.
  • Ehen von 16- und 17-Jährigen sind aufhebbar.

Wenn der Entwurf das Bundeskabinett passiert, wird das parlamentarische Verfahren eingeleitet. Dabei kann es durchaus nochmal politisch kontrovers werden. Ich werde mich hier weiter einsetzen, bis wir wirklich an unserem erklärten Ziel sind: 14-jährige Mädchen gehen in die Schule und nicht vor den Traualtar! Der deutsche Rechtsstaat schützt die Kinder – und erteilt Kinderehen eine glasklare Absage!

Bürgerpreis des Bayerischen Landtags 2017: Mein Glaube. Dein Glaube. Kein Glaube. – Unser Land!

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Auch 2017 verleiht der Bayerische Landtag wieder seinen renommierten Ehrenamtspreis, der in diesem Jahr unter der Überschrift „Mein Glaube. Dein Glaube. Kein Glaube. – Unser Land! Bürgerschaftliches Engagement und weltanschaulicher Diskurs für eine Gesellschaft des Respekts und der Verständigung“ steht. Dies teilen die Abgeordneten, Staatsminister Winfried Bausback und Judith Gerlach, mit.

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