Pressemitteilung: Hochschulstandort Aschaffenburg wird weiter gestärkt

Wie die Landtagsabgeordneten Winfried Bausback, Staatsminister a.D., und Judith Gerlach, Staatsministerin, mitteilen, soll die Technische Hochschule Aschaffenburg zusätzliche Mittel für den Ausbau ihres Angebots erhalten. Mit der Diskussion des aktuellen Doppelhaushalts 2019/2020 wird dem Hochschulstandort Aschaffenburg eine wesentliche Förderung in Aussicht gestellt.

 

Zusätzlich zu den 10 neuen Stellen zum Aufbau der neuen Studiengänge Medical Engineering and Data Scienceund Software Design, wie auch zum Aufbau der Struktur einer Technischen Hochschule, werden auf Vorschlag der CSU Fraktion für 2019 zusätzliche 250.000 Euro ergänzend zur Verfügung gestellt. Von der weiteren Initiative der CSU-Landtagsfraktion, Forschungsprofessuren an bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit gut 2 Mio. Euro zu fördern, soll auch die Technische Hochschule Aschaffenburg profitieren.

 

Winfried Bausback erklärt hierzu: „Beide Studiengänge bringen unsere Region voran. Die Wirtschaft hat in beiden Bereichen entsprechende Studiengänge seit langem gefordert. Ich freue mich, dass auch mein hartnäckiges Engagement Früchte trägt.“ Judith Gerlach ergänzt: „Die neuen Studiengänge sind zukunftsweisend und werden nicht nur das Spektrum der Hochschule vergrößern, sondern ihre hervorragende Reputation über die Region hinaus verfestigen.“

Pressemitteilung: Schulgeldfreiheit in den Heilberufen kommt-Bayern geht bis zum Doppelhaushalt 2019/2020 in Vorleistung

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Wie die Landtagsabgeordneten Prof. Winfried Bausback, Staatsminister a.D., und Judith Gerlach, Staatsministerin, mitteilen, kommt die Schulgeldfreiheit in den Heilberufen wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Um eine echte Schulgeldfreiheit zu ermöglichen, wird für das Jahr 2019 eine Summe von 9,4 Millionen Euro und für das Jahr 2020 9,6 Millionen Euro vom Freistaat bereitgestellt.

 

„Die hohen Ausbildungskosten sind oft ein Hemmnis um einen Beruf in den Heilberufen zu ergreifen. Dabei ist unsere Gesellschaft immer mehr auf Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Masseure, medizinische Bademeister und Podologen angewiesen“, so Bausback. Aus diesem Grund hat die CSU sichergestellt, dass im Koalitionsvertrag der Bundesregierung die Abschaffung des Schulgeldes für Gesundheitsfachberufe festgelegt wird. „Leider fehlt aktuell noch eine bundesrechtliche Regelung. Der Freistaat wird deshalb ab Mitte Mai bis dahin in Vorleistung gehen“, so Bausback weiter.

 

Zahlreiche Bürgeranfragen und Gesprächsrunden mit privaten Berufsfachschulen haben gezeigt, dass bei den zusätzlichen freiwilligen Fördermitteln (Gesundheitsbonus) zur staatlichen Refinanzierung der Schulen nochmals nachgebessert werden muss. Da entgegen ursprünglicher Erwartungen und aufgrund sinkender Flüchtlingszahlen mit deutlich weniger Mitteln für die Beschulung von Asylbewerberkindern zu rechnen ist, können Mittel aus diesem Bereich für den Gesundheitsbonus umgeschichtet werden. Die neue Förderung kann rückwirkend zum Schulhalbjahr 2018/2019 ausbezahlt werden, sobald der neue Doppelhaushalt im Bayerischen Landtag verabschiedet wurde. Die Abwicklung findet direkt zwischen Schulen und dem Freistaat statt.

Pressemitteilung: Bürgerpreis des Bayerischen Landtags für Nachwuchs und neue Ideen ehrenamtlicher Rettungskräfte – „Rette uns, wer kann!“

Grafik Bürgerpreis 2019: Bayerischer Landtag

Der Bayerische Landtag vergibt jährlich seinen Bürgerpreis, der ehrenamtliches Engagement und Einsatz für die Gesellschaft würdigt. Heuer steht der Preis unter dem Thema „Rette uns, wer kann! – Nachwuchs und neue Ideen für die ehrenamtlichen Rettungskräfte“. Dies teilt der Landtagsabgeordnete Winfried Bausback mit, der als Mitglied im Beirat des Bürgerpreises bei der Themenfindung beteiligt war und auch in der Jury mitwirken wird.

 

Der Preis richtet sich an Rettungsdienste, die besondere Ansätze entwickelt haben, um Menschen aller Generationen und Gesellschaftsgruppen als Nachwuchs für den ehrenamtlichen Einsatz zu gewinnen oder diesen Dienst noch attraktiver zu gestalten. Wenn diese Initiativen nachhaltig angelegt sind und bereits erste Erfolge erzielt haben, kann sich jeder Rettungsdienst für den Bürgerpreis, der mit insgesamt 50.000 Euro dotiert ist, bis zum 3. Mai 2019 bewerben.

 

Das ehrenamtliche Engagement in den Rettungsdiensten erfordert nicht nur enorme und langfristige Einsatzbereitschaft, sondern auch große Zuverlässigkeit. Zudem müssen Rettungskräfte leider immer öfter mit Schwierigkeiten kämpfen – etwa, wenn sie ihrer Arbeit zunehmend im Scheinwerferlicht von Handykameras nachkommen und sich oft auch noch gegen Schaulustige zur Wehr setzen müssen. Gleichzeitig sind die in vielen Bereichen gestiegenen Anforderungen etwa im Beruf für viele Menschen ein Hinderungsgrund, sich dauerhaft zu engagieren.

 

„Einrichtungen des Ehrenamts, Vereine, aber auch die für unsere Gesellschaft wichtigen Rettungsdienste, kämpfen seit Jahren um ausreichenden Nachwuchs. Aus diesem Grund kann der diesjährige Bürgerpreis zwei Funktionen erfüllen: das unschätzbare Wirken ehrenamtlich Engagierter würdigen, und gleichzeitig innovative und mutige Ideen sammeln, wie wir bei unseren Rettungsdiensten für Verstärkung sorgen können“, so Bausback.

 

Neben einer attraktiven Kinder- und Jugendarbeit gibt es viele gesellschaftliche Gruppen, die noch stärker als bisher angesprochen werden sollten. Frauen sind in vielen Bereichen bislang noch unterrepräsentiert. Ein Ehrenamt im Rettungsdienst kann für Migrantinnen und Migranten eine gute Möglichkeit sein, sich weiter in die Gesellschaft zu integrieren. Und auch Seniorinnen und Senioren können sich oft mit Erfahrung und Kreativität im Ehrenamt einbringen.

 

Alle Informationen rund um die Bewerbung finden Sie auf der Internetseite www.buergerpreis-bayern.de oder Sie wenden sich an Frau Agnes Schlie, Bayerischer Landtag | Landtagsamt, Maximilianeum, 81627 München, Tel. 089/4126-2722, Fax. 089/4126-1722 oder buergerpreis-bayern2019@bayern.landtag.de .

Familienland Bayern

Traditionell stehen wir in Bayern für unsere Familien, Eltern und Kinder ein. Dies zeigt sich auch bei der Fortführung des bayerischen Familiengelds. Dieses ist unabhängig von Einkommen, Erwerbstätigkeit und Art der Betreuung. Damit wird den Eltern die Wahlfreiheit gelassen, welche Betreuung ihnen für ihre Kinder am besten erscheint.

Konkret bedeutet dies 250 Euro pro Monat und Kind für das erste und zweite Lebensjahr, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat. Hierfür sind in 2019 rund 748 Mio. Euro und in 2020 rund 772 Mio. Euro im Haushaltsentwurf vorgesehen.

Besonders wichtig ist der konsequente Ausbau einer qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung. Seit 2008 wurden 130.000 neue Betreuungsplätze für Kinder unter sechs Jahren geschaffen. Das aktuell vierte Sonderinvestitionsprogramm soll mit bayerischen Landesmitteln fortgesetzt werden bis insgesamt 42.000 Betreuungsplätze gefördert worden sind.

In einer Qualitätsoffensive sind unter Anderem Zulagen für pädagogisches Personal in Gebieten mit sehr hohen Lebenshaltungskosten sowie die Einrichtung von Kita-Bussen und die Anstellung von 2.000 Tagespflegepersonen geplant.

Zudem wird die finanzielle Entlastung der Eltern bei der Kinderbetreuung ausgeweitet. Schon heute werden Eltern während des letzten Kindergartenjahrs mit 100 Euro pro Monat und Kind unterstützt. Schrittweise werden die Eltern bei den Kosten für die Kinderbetreuung weiter entlastet: Ab dem 1.April gilt die finanzielle Entlastung von 100 Euro pro Monat und Kind nicht ausschließlich für das letzte Kindergartenjahr, sondern für die gesamte Kindergartenzeit.

Insgesamt waren im Gesamthaushalt der Freistaates Bayern im Jahr 2018 über 4 Milliarden Euro Familienleistungen über alle Altersstufen und Ressorts hinweg festgelegt. Dieser Betrag beinhaltet neben den oben genannten Leistungen zahlreiche weitere gesetzliche Leistungen, beispielsweise den Unterhaltsvorschuss für Einelternfamilien, sowie freiwillige Leistungen, wie die Förderung vielfältiger Beratungsangebote oder das Bayerische Baukindergeld Plus.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales und auf dessen Plattform „Familienland Bayern“.

Ein Programm zur Verteidigung der Freiheit

Berlin: Die Herausgeber Carsten Linnemann und Winfried Bausback haben gemeinsam mit den Autoren und Wolfgang Schäuble das Buch „Der Politische Islam gehört nicht zur Deutschland“ am 21.02.2019 in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt.
 
Der politische Islam ist eine massive Bedrohung für eine freie Gesellschaft. Prominente Wissenschaftler, Journalisten und Politiker stellen sich in diesem Buch gemeinsam gegen ihn. In fundierten Beiträgen zeigen sie die Probleme auf, etwa die Moscheenfinanzierung aus dem Ausland, die Auswüchse der Schariajustiz oder die Unterdrückung von Mädchen und Frauen. Die Autoren erklären aber auch, was gesetzlich oder in der Präventionarbeit und in der Wertevermittlung getan werden muss, um den politischen Islam zurückzudrängen. Am Ende des Buches steht der Entwurf eines Maßnahmenpakets, das die Politik schnellstmöglich umsetzen sollte.
 
Mit Beiträgen von Bassam Tibi, Michael Blume, Marwan Abou Taam, Sascha Adamek, Necla Kelek, Markus Kerber, Ruud Koopmans, Ahmad Mansour, Boris Palmer, Christine Schirrmacher, Andreas Schnadwinkel, Düzen Tekkal, Joachim Wagner

„Der Politische Islam gehört nicht zur Deutschland“

Erschienen 2019 im Verlag Herder, ISBN 978-3-451-38351-9, 288 Seiten

 

Pressemitteilung: Stadt Aschaffenburg erhält über 22 Mio. Euro an Schlüsselzuweisungen

Aschaffenburg. In diesem Jahr fließen mehr als 52 Millionen Euro aus den Schlüsselzuweisungen an Stadt und Land Aschaffenburg. Die Stadt Aschaffenburg selbst erhält 22.149.432 Euro, gut eine halbe Million Euro mehr als im vergangenen Jahr. Auch die umliegenden Gemeinden erhalten wesentliche Mittel. Der Gemeinde Glattbach kommen etwa 474.000 Euro, Goldbach mehr als 2,1 Millionen Euro, Großostheim etwa 1,7 Millionen Euro, Haibach etwa 1,3 Millionen Euro, Johannesberg 953.000 Euro und Mainaschaff 2,8 Millionen Euro zugute. Das ergibt in der Summe für die Aschaffenburger Umlandgemeinden etwa 9,5 Millionen Euro. 

Die Schlüsselzuweisungen sind die wichtigste staatliche Zahlung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches. Bayernweit steigen die Schlüsselzuweisungen um 6,6 Prozent beziehungsweise 240 Millionen Euro auf rund 3,9 Milliarden Euro – und damit auf einen neuen Rekord. Die Kommunen werden so an den Steuereinnahmen des Freistaats beteiligt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags steigen die Gesamtmittel des kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 2019 damit auf 9,97 Milliarden Euro. Der Landtagsabgeordnete und Staatsminister a.D., Winfried Bausback, freut sich sehr über die Höhe der Mittel für die Kommunen: „Dass der Freistaat mit seinen Mitteln haushalten kann ist für alle gut. Heute im Besonderen für die einzelnen Gemeinden im Freistaat. Die Schlüsselzuweisungen stärken die Verwaltungshaushalte und nehmen Druck aus der einen oder anderen finanziellen Entscheidung der Rathäuser der Städte und Gemeinden.“

Pressemitteilung: 2,9 Millionen Euro Hochbauförderung für Aschaffenburg und angrenzende Gemeinden

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Wie Staatsminister der Finanzen, Albert Füracker, MdL, seinen Landtagskollegen, Staatsminister Prof. Winfried Bausback und Judith Gerlach, mitteilt, entfällt auf Aschaffenburg und angrenzende Gemeinden eine Fördersumme von 2.914.000 €. Im Rahmen der Zuweisungen nach Art. 10 FAG (Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern) werden kommunale Hochbaumaßnahmen im Bayerischen Haushaltsjahr 2018 gefördert.

Dabei erhält die Stadt Aschaffenburg erhebliche Mittel zur Generalsanierung des Kronberg-Gymnasiums (2,1 Mio. €), zum Umbau der Erthalschule zur Kindertageseinrichtung (100.000 €), zur Errichtung der Kinderkrippe Mozartschule (100.000 €) und für Umbaumaßnahmen für die Barrierefreiheit in der Schiller-Grundschule (50.000 €). Dem Markt Goldbach kommen Mittel in Höhe von 100.000 € als Baukostenzuschuss zur Erweiterung der Kindertageseinrichtung St. Christophorus zu, sowie zum Neubau der Krippe im Ortsteil Unterafferbach mit 54.000 €. Der Markt Großostheim erhält für Umbaumaßnahmen an der Grundschule, Ortsteil Wenigumstadt, zur Sicherung des Brandschutzes, Mittel in Höhe von 10.000 €. Weitere 200.000 € erhält die Gemeinde Johannesberg zum Neubau des Hortes. Ebenso erhält die Gemeinde Stockstadt für den Neubau der Krippe 200.000 €.

Bausback: „Mit den erheblichen Mitteln kann der Sanierungsstau an den Aschaffenburger Schulen abgefedert, und die Weichen für eine gute frühkindliche Betreuung gestellt werden.“ „Gerade der dringend benötigte Ausbau von Kindertageseinrichtungen kann durch die Hochbauförderung für unsere Region vorangetrieben werden“, freut sich Gerlach.

Der Freistaat unterstützt seine Kommunen mit erheblichen finanziellen Mitteln aus dem kommunalen Finanzausgleich. Im Jahr 2018 erreicht der kommunale Finanzausgleich ein Rekordvolumen von insgesamt über 9,5 Mrd. €. Mit den verfügbaren Mitteln kann der von den Kommunen für dieses Jahr angemeldete Bedarf erneut vollumfänglich gedeckt werden kann. Rund 92 Prozent des gemeldeten Fördermittelbedarfs im Schulbaubereich bzw. rund 75 Prozent des Bedarfs für Kindertageseinrichtungen können mit Ausgabemitteln, die bauzeitbegleitend zur Auszahlung gelangen können, bedient werden.

Pressemitteilung: Retterfreistellung für Fortbildungen

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Am 22. März hat das Plenum des Bayerischen Landtags in zweiter Lesung für die Ausweitung der Retterfreistellung gestimmt. Der Gesetzentwurf der CSU-Landtagsfraktion ermöglicht ehrenamtlichen Rettern die Freistellung vom Arbeitgeber für Fortbildungen. Der Ausfall wird dabei dem Arbeitgeber durch den Freistaat für vom Innenministerium anerkannte Fortbildungsveranstaltungen erstattet.

Bausback: „Die ehrenamtlichen Helfer und Retter sind ein wichtiger Pfeiler unserer Gesellschaft. Es ist unerlässlich, ihnen Fortbildungsmöglichkeiten zu eröffnen.“ Dabei die Interessen aller Beteiligter zu wahren stellt gerade Arbeitgeber und Ehrenamtliche vor schwierige Entscheidungen. Auf der einen Seite steht eine gute Ausbildung für die Retter, auf der anderen Seite müssen gerade kleine und mittelständische Firmen auf die zuverlässige Anwesenheit ihrer Mitarbeiter zählen können. „Mit der Umsetzung der Retterfreistellung in allen Bereichen und eine Freistellung für Fortbildungen mit Lohnausgleich wollen wir die Arbeit der Ehrenamtlichen deutlich erleichtern“ so Bausback.

Die neue Regelung im Rahmen des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes unterstützt ehrenamtliche Tätigkeiten, in denen eine Fortbildung ausnahmsweise nur währen der Arbeitszeit erfolgen kann. Dies kann aber auch nicht der Regelfall sein, da Arbeitsgeber auf die Zuverlässigkeit ihrer Angestellten zählen müssen und nicht davon abgeschreckt werden dürfen, ehrenamtliche Retter einzustellen.

Bewerben Sie sich: Ausschreibung des Bürgerpreises 2018 des Bayerischen Landtags

Der Bürgerpreis 2018 steht unter dem Leitthema „Bayern lebt Europa“. Gesucht und honoriert werden ehrenamtliche Gruppierungen, Bündnisse und Initiativen, die das europäische Projekt als gemeinsame Aufgabe der Bürgerinnen und Bürger verstehen und es für die Zukunft gestalten wollen.

Die Bewerbungsfrist endet am 9. März 2018, die Verleihung wird am 28. Juni 2018 ab 12.30h stattfinden.

Weitere Informationen und Teilnahmebedingungen finden Sie hier: https://www.buergerpreis-bayern.de

Viel Erfolg!

Bausback: 510.000 Euro für die Ortsdurchfahrt Stockstadt

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Wie der Innen- und Baustaatssekretär, Gerhard Eck, MdL, seinem Kabinettskollegen, Staatsminister Prof. Winfried Bausback, MdL, mitteilt, wird der Bauabschnitt II des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Stockstadt mit 510.000 Euro durch den Freistaat gefördert. Von den veranschlagten Gesamtkosten mit 1.783.000 Euro sind voraussichtlich 1.007.000 Euro förderfähig. Damit liegt die Förderanteil bei gut 50%.

Das Bauvorhaben dient der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und wurde deshalb als förderfähig nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrs-finanzierungsgesetz (BayGVFG) anerkannt. Bausback: „Die Stärkung der Infrastruktur ist ein wichtiges Anliegen der Landespolitik. Ich freue mich, dass Stockstadt von den zur Verfügung gestellten Landemittel hier wiederum profitieren kann.“

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