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Das Bundeskabinett hat am 25. März 2015 den Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes beraten. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback begrüßt dies nachdrücklich: „Endlich hat der Bund die langjährigen bayerischen Forderungen nach einem effektiveren Dopingstrafrecht aufgegriffen. Der Entwurf des Anti-Doping-Gesetzes enthält wesentliche Verbesserungen der strafrechtlichen Regelungen zur Bekämpfung des Dopings im Sport. Die Vorschläge des Bundes tragen in weiten Teilen eine weiß-blau Handschrift – das liest sich gut und ist ein weiterer Beleg für erfolgreiche bayerische Justizpolitik!“
Bausback kritisiert den Gesetzentwurf jedoch gleichzeitig als nicht ausreichend: „Anders als vom Bund vorgeschlagen müssen wir den Besitz von Dopingmitteln ohne mengenmäßige Einschränkung für jedermann unter Strafe stellen, nicht nur für Spitzensportler. Eine uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit ist der zentrale Türöffner für Ermittlungen gegen die Händler und Abnehmer und damit der Schlüssel zu einem erfolgreichen Kampf gegen den illegalen Dopingmittelhandel!“ Darüber hinaus seien die im Gesetzentwurf des Bundes vorgesehenen Strafrahmen zu niedrig und es fehle eine sportspezifische Kornzeugenregelung. Bausback abschließend: „Was wir im Übrigen auch nicht aus den Augen verlieren dürfen ist die im Koalitionsvertrag vorgesehene Strafbarkeit von Spielmanipulationen. Hier geht es – wie beim Doping – um feindliche Angriffe auf den Sport und seine Integrität. Auch in diesem Bereich sollten wir zeitnah effektive strafrechtliche Regelungen schaffen. Die bayerischen Vorschläge hierzu liegen auf dem Tisch!“